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Liebe Mitglieder,
an dieser Stelle (erneut) zwei wichtige Hinweise:
1. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungskontrollen werden von den Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein nunmehr intensiv durchgeführt, da neue Planstellen geschaffen wurden. Die Vorgaben durch das Waffengesetz dürften bekannt sein. Bei einem Verstoß gegen diese Vorgaben droht der Entzug der Waffen.
Sollten zum Thema Aufbewahrung Fragen bei Euch offen sein, meldet Euch bitte telefonisch. Wir sind gern bereit, weitere Auskünte zu erteilen und Euch in dieser Angelegenheit zu beraten.
Wichtig ist allerdings, dass alle begriffen haben, dass die Pistole im Nachtschrank und das Gewehr am Kleiderhaken keine Kavaliersdelikte darstellen, sondern derartige Handlungsweisen unser aller Hobby gefährden.
2. Desweiteren prüfen die Behörden, ob Ihr regelmäßig schießt. Solltet Ihr nicht hinreichend Trainingszeiten vorzuweisen haben, empfehlen wir dringend, umgehend mit dem Training zu beginnen. Wartet nicht solange, bis Ihr eine Aufforderung zum Nachweis Eurer Schießzeiten erhaltet, dass sieht im jeden Fall schlecht aus und erschwert eine sinnvolle Argumentation gegenüber der Behörde.
Alfred
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